Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine neue Debatte über das Bürgergeld ausgelöst. Er hält den aktuellen Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende für zu hoch und fordert eine erneute Überprüfung. Seine Argumentation: Die starken Anhebungen der vergangenen Jahre hätten die Kosten deutlich steigen lassen, das Bürgergeld verursache inzwischen rund 50 Milliarden Euro jährlich.
Die Forderung ist politisch brisant, weil zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld ohnehin durch die neue Grundsicherung ersetzt wird – mit strengeren Pflichten, schnelleren Sanktionen und stärkerem Druck auf Leistungsbeziehende. Dobrindts Vorstoß zielt nun zusätzlich auf die Höhe des Existenzminimums selbst.
Fachlich ist eine Kürzung jedoch schwierig: Der Regelsatz wird nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren berechnet, das das menschenwürdige Existenzminimum sichern soll. Eine Absenkung wäre nur zulässig, wenn nachweisbar wäre, dass der tatsächliche Bedarf geringer ist.
In der Debatte spielt auch die Migration eine Rolle. Laut Bundesagentur für Arbeit hatten im Februar 2026 rund 2,41 Millionen Menschen ohne deutschen Pass Bürgergeld bezogen. Besonders hoch sind die Hilfequoten bei Geflüchteten aus der Ukraine, Syrien und Afghanistan. Die Kostenentwicklung hängt damit nicht allein am Regelsatz, sondern auch an politischen Entscheidungen zur Aufnahme und Integration.
Kritiker warnen, dass eine Senkung des Regelsatzes direkt das Existenzminimum treffen würde – und damit Menschen belastet, die ohnehin am unteren Rand leben. Die eigentlichen strukturellen Fragen, etwa Arbeitsmarktintegration, Qualifikation oder Wohnkosten, würden dadurch nicht gelöst.
